Waldbrandgefahr
Aktuelle Situation
in Brandenburg
- Aktuelle Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg als Karte oder Tabelle
Die Waldbrandgefahrenstufen werden jedes Jahr in der Zeit vom 1. März bis 30. September im Internet veröffentlicht (mlul.brandenburg.de)
in Deutschland
mlul.brandenburg.de:
"Die Waldbrandgefahr ist vor allem von der Witterung und der Vegetation abhängig. Der Deutsche Wetterdienst errechnet an Hand dieser Werte den sogenannten Waldbrandgefahrenindex (WBI) und leitet daraus die Waldbrandgefahrenstufen 1-5 ab."
"Brandenburg verfügt über eine Waldfläche von rund 1,1 Mio. ha (37 Prozent der Landesfläche). In Anbetracht der extrem hohen Brandgefahr sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur führen könnte."
Aus den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen ergeben sich keine unterschiedlichen Einschränkungen oder Verbote für die Waldbesucher. Sie stellen die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dar und sollen die Bevölkerung für diese Gefahr sensibilisieren.
Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist es in Brandenburg das ganze Jahr verboten, im Wald und in einem Abstand von weniger als 50 m vom Waldrand entfernt Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Dazu gehört auch das Grillen an Seeufern in Waldnähe.
Nutzungsberechtigte auf ihren Grundstücken (z.B. Wohn- oder Wochenendhausgrundstücke) müssen einen Abstand von mind. 30 m zum Waldrand einhalten und ausreichend vorbeugende Brandschutzmaßnahmen sicherstellen. Bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 oder 5 gilt jedoch auch für diesen Personenkreis der vorgenannte Mindestabstand von 50 m.
Zum Zwecke der Erholung ist das Betreten des Waldes grundsätzlich jedermann gestattet. Von diesem Grundsatz kann in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann durch die untere Forstbehörde der Wald für das Betreten gesperrt werden, wenn dies zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Davon wird jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Im Falle einer Sperrung wird der Wald an den Zugängen entsprechend durch Schilder gekennzeichnet.
Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist unabhängig von der Waldbrandgefahr grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd.
Andreas Lauter (Naturwacht) im fibz-Magazin
Wir sind nur Gäste im Wald!
Und als solche sollten wir uns auch den Gepflogenheiten des Waldes und seiner Bewohner anpassen. Wie sich Zweibeiner im Wald verhalten sollten, weiß Andreas Lauter von der Naturwacht Barnim und beantwortet fibz-Fragen
Regeln im Wald - Der Brandenburger Waldknigge