Friedhöfe in der Gemeinde Wandlitz
Was ich wissen sollte….
Ein Friedhof ist ein Ort an dem Verstorbene bestattet werden und so ihre letzte Ruhe finden. Ein Ort an dem Hinterbliebene Abschied nehmen und trauern können. Ein Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens.
Hier ein paar Grundsätze/ Hinweise zu den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Wandlitz:
Für diese Friedhöfe gilt die Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz. Mit dieser Satzung werden die grundlegenden Dinge zu Beisetzungen, den Ruhefristen und der Gestaltung und Pflege der Grabstelle auf den kommunalen Friedhöfen geregelt.
Auf den Friedhöfen der Gemeinde Wandlitz werden verschiedene Grabformen angeboten, wie z.B. Wahlgräber, Reihengräber, Gemeinschaftsanlagen. Für die Friedhöfe der Gemeinde Wandlitz gilt eine Ruhe-/Liegefrist von 25 Jahren. D.h. der Hinterbliebene erwirbt für mindestens 25 Jahre das Nutzungsrecht an dieser Grabstelle. Dieses Nutzungsrecht kann auf Antrag auch verlängert werden. Mit diesem Nutzungsrecht sind aber auch Pflichten verbunden. Zu diesen Pflichten gehört es, die Grabstelle angemessen zu pflegen und die Standfestigkeit der Grabmäler zu gewährleisten.
Die Friedhofsverwaltung veranlasst jährlich die Prüfung der Standfestigkeit der stehenden Grabmale unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Ist die Standfestigkeit nicht gegeben, wird das Grabmal mit einem Aufkleber versehen. Der Nutzungsberechtigte hat die Standfestigkeit unter Hinzuziehung eines Steinmetzes unverzüglich wieder herzustellen.
Bei einem Verzicht auf eine Grabstelle, z. B. durch Umbettung einer Urne, wird kein Geld zurückerstattet. Beim Erwerb einer neuen Grabstelle im Rahmen einer Umbettung muss diese neue Grabstelle für die verbleibende Restruhefrist erworben werden, dazu kommen Gebühren für die Ausbettung und ggf. für den Versand der Urne. Eine Umbettung stellt immer eine Störung der Totenruhe dar und wird daher nur aus einem gewichtigen Grund genehmigt.
Auf den Friedhöfen der Gemeinde Wandlitz befinden sich auch Urnengemeinschaftsanlagen. Die Namen der dort Beigesetzten können auf Antrag der Hinterbliebenen an den Gemeinschaftsanlagen aufgestellten Stelen angebracht werden. Hierzu gibt es klare Vorgaben in der Satzung zur Größe, Schriftart, Material sowie zur Ausführung.
Auf dem Friedhof Zerpenschleuse gibt es eine Erdgemeinschaftsanlage. Auch hier kann der Namenszug der dort Beigesetzen mit einer Metalltafel auf Antrag am dort befindlichen Stein angebracht werden.
Abschließend lassen Sie uns bitte darauf hinweisen, dass sich jeder Besucher auf dem Friedhof respektvoll verhalten sollte. Dazu gehört auch, dass man keine Blumen oder sonstigen Grabschmuck von fremden Gräbern entfernt.
Basdorf
Anschrift:
16348 Wandlitz
OT Basdorf
Am Friedhof 1
In der Trauerhalle gibt es ca. 48 Sitzplätze.
Klosterfelde
Anschrift:
16348 Wandlitz
OT Klosterfelde
Klosterfelder Hauptstraße 42a
In der Trauerhalle gibt es ca. 64 Sitzplätze.
Lanke
Anschrift:
16348 Wandlitz
OT Lanke
Am Baggerberg 01
Prenden
Anschrift:
16348 Wandlitz
OT Prenden
Prendener Dorfstraße 38
Schönerlinde
Anschrift:
16348 Wandlitz
OT Schönerlinde
Zum Friedhof 2
In der Trauerhalle gibt es ca. 52 Sitzplätze.
Schönwalde
Anschrift:
16348 Wandlitz
OT Schönwalde
Friedhofsweg 30
Stolzenhagen
Anschrift:
16348 Wandlitz
OT Stolzenhagen
Wensickendorfer Straße 5a
In der Trauerhalle gibt es ca. 44 Sitzplätze.
Wandlitz
Anschrift:
16348 Wandlitz
Karl-Liebknecht-Straße 12n
In der Trauerhalle gibt es ca. 50 Sitzplätze.
Zerpenschleuse
Anschrift:
16348 Wandlitz
OT Zerpenschleuse
Mittelweg 5
In der Trauerhalle gibt es ca. 18 Sitzplätze.
Zerpenschleuse
Anschrift:
16348 Wandlitz
OT Zerpenschleuse
Alte Lindenstraße 10b
In der Trauerhalle gibt es ca. 45 Sitzplätze.