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Straßenbau in der Gemeinde

 

Straßenausbau

 

Das gemeindliche Straßennetz umfasst derzeit circa 240 km. Davon befinden sich rund ein Drittel, die sogenannten Sandstraßen, in einem unbefestigten Zustand. Insgesamt weisen ungefähr 160 km eine Befestigung mit Asphalt, Pflaster oder Beton auf.

 

Mit der zunehmenden Verdichtung der Bebauung in unseren Siedlungsgebieten ist auch die Verbesserung der Verkehrserschließung erforderlich. Vornehmlich geht es dabei darum, den Anteil der Sandstraßen zu vermindern; gleichwohl darf die Erhaltung und Erneuerung des vorhandenen Straßenbestandes nicht aus den Augen verloren werden.

 

Wie ist die Vorgehensweise der Gemeinde bei der Vorbereitung und der Durchführung von Straßenbauvorhaben?

 

 

Straßenunterhaltung

 

Die öffentlichen Straßen der Gemeinde verkehrssicher zu halten bzw. regelmäßig in einen solchen Zustand zu versetzen, sind die Aufgaben der Straßenunterhaltung und Straßeninstandhaltung.

Eine permanente Kontrolle des Straßenzustandes wird durch regelmäßige Befahrungen sichergestellt. Dabei werden kleinere Schadstellen, die mit den technischen Möglichkeiten des Bauhofs schnell behoben werden können, direkt von diesem ausgeführt. Über Schäden, die den Einsatz einer Fachfirma erfordern, werden die zuständigen Mitarbeiter des Teams Tiefbau im Bauamt informiert. Diese können meist auf Vertragsfirmen zurückgreifen, um schnellstmöglich entsprechende Arbeiten zu beauftragen.

Geplante, größere Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen werden jährlich in Prioritätenlisten festgehalten, die von den jeweiligen Ortsbeiräten zur Kenntnis genommen und ergänzt werden. Gegebenenfalls werden hierfür gesondert Mittel im Haushalt bereitgestellt.

 

Der Zustand der unbefestigten Straßen, die etwa 100 km des Straßennetzes ausmachen, ist im Gemeindegebiet sehr unterschiedlich, was hauptsächlich von der jeweiligen Verkehrsbelastung im Zusammenspiel mit den Witterungsverhältnissen abhängig ist. Die Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang einer Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahme obliegt nach entsprechender fachtechnischer Beurteilung der Gemeinde als zuständiger Straßenbaulastträger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit.