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Gemeinde Wandlitz plant Betrieb der geschlossenen Petö-Kita in Eigenregie

Zurzeit Betreuung der betroffenen Kinder in kommunalen Kitas, der AWO-Kita in Schönwalde sowie bei Tagesmüttern

Die Kinder-Lernwerkstatt Petö in der Schönwalder Hauptstraße wurde 2012 von einem privaten Trägerverein in Eigeninitiative ins Leben gerufen und mit Eigenmitteln finanziert. Zum 1. Oktober 2019 wurde der Petö-Kita durch das Brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) die Betriebserlaubnis entzogen und die Einrichtung damit geschlossen. Für die Gemeinde Wandlitz und das Sozialdezernat und Jugendamt des Landkreises stand ab diesem Zeitpunkt  im Vordergrund, möglichst schnell Lösungen für die Betreuung der betroffenen Krippen- und Kindergartenkinder zu besprechen und zu finden. In Kitas der Gemeinde sowie bei einem freien Träger konnte den Eltern bzw. den Kindern Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen von Gastkindverträgen oder teilweise sogar dauerhafte Betreuungsverträge angeboten werden.

 

Im Einzelnen: In der Kita Petö wurden zum Zeitpunkt der Schließung 19 Kinder betreut, die in der Gemeinde Wandlitz wohnen. Davon erhielten in der Kita Schönerlinde vier Kinder - Kindergarten und Vorschule - einen Betreuungsvertrag und ein Krippenkind einen Gastkindvertrag. In der Kita Klosterfelde konnte ein Vorschulkind und in der Kita Basdorf ein Krippenkind einen Betreuungsvertrag erhalten. In der AWO-Kita in Schönwalde werden sogar fünf Krippen- und Kindergartenkinder mit Betreuungsvertrag und vier Kinder mit Gastkindvertrag betreut. Zwei weitere Kinder sind derzeit bei einer Tagesmutter.  „Mit den Eltern, die sich an uns gewandt haben, stehen wir im engen Kontakt“, so Daniela Meyer-Kuntzsch, Sachgebietsleiterin Bildung, Familie, Sport im Wandlitzer Rathaus.  

 

Neben der Unterstützung der durch die Schließung betroffenen Eltern und ihrer Kinder, arbeitet die Wandlitzer Verwaltung zurzeit intensiv daran, die bisherige Petö-Kita ab dem neuen Jahr als kommunale Kita in Eigenregie für circa 40 Kinder zu betreiben. Für die gemeindlichen Gremien wurde dazu  bereits eine Beschlussvorlage erarbeitet. „Wir sind außerdem an die Eigentümer des Gebäudes herangetreten, um die Räumlichkeiten bzw. das Gebäude zu mieten oder ggf. auch zu erwerben“, so Daniela Meyer-Kuntzsch. Neben dem Abschluss eines Mietvertrages ist natürlich eine Betriebserlaubnis durch die oberste Landesjugendbehörde, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die zentrale Voraussetzung für den Betrieb einer neuen Kita. „Aber auch die Suche und Einstellung von Erziehern und weiterem pädagogischem Personal, die kind- und altersgerechte Ausstattung der Kita und der Abschluss von notwendigen Dienstleistungsverträgen, z.B. über Reinigungs- und Hausdienste, müssen abgearbeitet werden,“ erläutert Daniela Meyer-Kuntzsch das Prozedere.  

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