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Neuer Entwurf für Windplanung der Regionalen Planungsgemeinschaft liegt vor

Windeignungsgebiet im Liepnitzwald verkleinert, aber nicht gestrichen  

Die nächste Runde um die geplante Ausweisung neuer Windeignungsgebiete in der Gemeinde Wandlitz ist eröffnet. Ende August legte die „Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim“ den Mitgliedern des Planungsausschusses ihren überarbeiteten Entwurf des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und-gewinnung“ vor.  

Danach wurden im Vergleich zum Regionalplanentwurf 2011  sowohl das im Wandlitzer Liepnitzwald als auch das in Prenden geplante Windeignungsgebiet verkleinert. Von den ursprünglich geplanten 418 ha  in Prenden blieben rund 227 ha – immerhin 191 ha weniger als in der ersten Planung. Das ursprüngliche Windeignungsgebiet wurde z.B. im Süden um die Flächen des Landschaftsschutzgebietes Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet reduziert. Im Südosten entfielen Flächen aufgrund einer aktualisierten Waldfunktionenkartierung.        

Nicht ganz so positiv sehen derzeit die Wind-Planungen für Wandlitz aus. Das im ersten Regionalplanentwurf 577 ha große Gebiet, wurde im neuen Entwurf um 145 ha reduziert, hat damit aber immer noch eine Größe von 432 ha. Davon liegt der Großteil auf Wandlitzer Gemeindegebiet, ein kleinerer Flächenanteil auf Bernauer Gemarkung. Aus Sicht der Wandlitzer Verwaltung ist das Gebiet aber immer noch viel zu groß. Denn die Ergebnisse einer „Floristischen und Faunistischen Bestandssituation“ zum Liepnitzwald, die durch die Gemeinde in Auftrag gegeben, dem Planungsausschuss im Mai vorgestellt und der Regionalen Planungsgemeinschaft übersandt wurde, hat sich bisher noch nicht in der überarbeiteten Planung positiv niedergeschlagen. Die Regionale Planungsstelle hat jedoch zugesichert, sich mit den Untersuchungsergebnissen weiterhin auseinanderzusetzen und diese ggf. in die sogenannte Planungskulisse einfließen zu lassen. So könnten beispielsweise einige reine Buchenbestände im geplanten Windeignungsgebiet, die als sogenannte „Rotbuchenwäder bodensauerer Standorte“ gekennzeichnet sind und laut Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind, zu einer weiteren Größenreduzierung führen.

Die beiden Windeignungsgebiete Klosterfelde und Schönerlinde waren aufgrund ihrer geringen Größe zwischenzeitlich ganz aus der Planung entfallen. Im jetzt vorliegenden Windplanentwurf wurden beide Gebiete jedoch wieder auf die regionalplanerische Mindestgröße von mindestens 25 ha vergrößert. Begründet wurde dies z.B. für Klosterfelde mit den zwischenzeitlich beantragten Windrädern.

Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass der Planungsausschuss im Oktober eine Empfehlung an die Regionalversammlung bzgl. des Regionalplanentwurfs geben wird. Voraussichtlich Anfang Dezember gibt dann die Regionalversammlung – auch die Gemeinde Wandlitz ist hier vertreten – ihr Votum für oder gegen den Entwurf. Stimmt die Mehrheit der Mitglieder der Regionalversammlung dem Entwurf zu, folgt eine zweite öffentliche Auslegung und damit die erneute Chance für öffentliche Stellen und Privatpersonen zur Stellungnahme und Einflussnahme.            

  

Bei Rückfragen  wenden Sie sich bitte an: Gemeinde Wandlitz, Pressestelle, Elisabeth Schulte-Kuhnt; Tel.: 033397 – 66 135, Fax: 033397 – 66 116, eMail  // ]]>      

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