Fraktionen berichten künftig im Amtsblatt
Nachdem bereits am 6. Februar auf Antrag der Fraktion DIE LINKE die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einer Öffnung des Amtsblattes für Beiträge der Fraktionen zugestimmt hatten, beschlossen auch die Gemeindevertreter in ihrer Sitzung am 16. Februar, dass künftig die Fraktionen im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes berichten dürfen.
Der Wunsch bzw. die Forderung nach Öffnung des Amtsblattes für die Parteien war in den vergangenen Jahren immer wieder von unterschiedlichen politischen Seiten geäußert bzw. gestellt worden. So hatte beispielsweise die Wandlitzer CDU 2007 beim brandenburgischen Innenministerium bezüglich der Zulässigkeit von Partei-Berichten im Amtsblatt angefragt. Die ablehnende Antwort seinerzeit: „Im nichtamtlichen Teil (eines Amtsblattes) können nur ortsspezifische Nachrichten und Hinweise auf Veranstaltungen aufgenommen werden. Im Vordergrund sollen damit rein informative und sachliche Mitteilungen stehen. Parteipolitische Stellungsnahmen gleich weder Partei oder auch Leserbriefe sind von vornherein ausgeschlossen.“.
Die AG „Bürgerkommune“ informierte im Dezember 2010 in ihrem Abschlussbericht über die vom Landkreis Barnim nach intensiver Diskussion mit dem Innenministerium modifizierte Rechtsauffassung zu dieser Problematik: „Gemäß § 4 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung dürfen im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes nur ortsspezifische Nachrichten und Hinweise auf Veranstaltungen abgedruckt werden. Fraktionen sind im Gegensatz zu Parteien Teil des Gemeindeorgans Gemeindevertretung. Eine Berichterstattung der kommunalen Fraktionen weist daher einen ortsspezifischen Bezug auf. Die kommunalen Fraktionen dürfen demnach im amtlichen Bekanntmachungsblatt bzw. Amtsblatt publizieren, wenn sich die Berichterstattung auf eine bloße nachrichtliche und sachliche Darstellung beschränkt. Dies ist beispielsweis der Fall bei einer sachlichen Information über die Arbeit und Erfolge der Fraktion anhand von Leistungs-, Halbzeit- oder Jahresberichten. Politische Stellungnahmen, Kommentare und Meinungsäußerungen sind im öffentlichen Bekanntmachungsblatt hingegen nicht wertungsneutral und daher unzulässig.“
Die AG Bürgerkommune schloss sich dieser Rechtsauffassung an und empfahl der Verwaltung, das Amtsblatt für Fraktionsberichte zu öffnen. Ab der nächsten Amtsblatt-Ausgabe besteht nun diese Möglichkeit. Als äußerer Rahmen wurde maximal eine halbe DIN A4-Seite je Fraktion festgelegt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Gemeinde Wandlitz, Pressestelle, Elisabeth Schulte-Kuhnt; Tel.: 033397 – 66 135, Fax: 033397 – 66 116, eMail