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Stellungnahme der Gemeinde zu neuen Windeignungsgebieten abgegeben

Forderung: Einhaltung der Mindestabstandregel, kein Windpark im Erholungswald

Basierend auf den Positionen des Gemeindevertreterbeschlusses vom 7. April hat die Wandlitzer Gemeindeverwaltung  fristgerecht zum 14. Juli  ihre Stellungnahme zum Entwurf  des sogenannten  sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ bei der „Regionalen Planungsgemeinschaft
Uckermark-Barnim“ eingereicht. Gemäß dieses Teilplans sind auf dem Wandlitzer Gemeindegebiet gleich zwei neue Windeignungsgebiete vorgesehen: eine 418 ha große Wald- und Freifläche in Prenden im Bereich der Autobahn sowie ein 577 ha
großes Areal an der A 11-Abfahrt in Wandlitz.

 

„Grundsätzlich wird die Nutzung regenerativer Energien durch die Gemeinde Wandlitz begrüßt und unterstützt“, betont Bürgermeister Udo Tiepelmann. So sei die Gemeinde bereits heute in der Lage, ihren Energiebedarf vollständig aus regenerativen Quellen, insbesondere Windkraft und Photovoltaik, zu decken. Bei den jetzt von der Regionalversammlung angedachten zwei neuen Windeignungsgebieten auf dem Wandlitzer Gemeindegebiet  sieht der Verwaltungschef jedoch erhebliche Probleme. „Die normalerweise geltende Mindestabstandsregelung von fünf Kilometern zwischen zwei Windeignungsgebieten wurde in unserem Fall aus nicht nachvollziehbaren Gründen auf 2,5 Kilometer reduziert.“ Außerdem seien die im Bereich der geplanten Windeignungsgebiete liegenden Waldflächen, so z.B. der Liepnitzwald,   teilweise als Erholungswald oder auch mit der Schutzfunktion lokaler Klimaschutzwald und Wald in exponierter Lage eingestuft. „Dass ausgerechnet der Liepnitz-Wald
Windeignungsgebiet werden soll, ist weder unter ökologischen Gesichtspunkten noch unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit vermittelbar.“

 

Bürgermeister Udo Tiepelmann und den Wandlitzer Gemeindevertretern ist es ein zentrales Anliegen, dass durch die
Ausweisung neuer Flächen für die Windnutzung nicht das strategische Ziel der Gemeinde konterkariert wird, staatlich anerkannter Erholungsort zu werden. Insoweit seien auch der Prendener Golfplatz und das in Sichtweite geplante Windeignungsgebiet  unvereinbar. „Eine möglichst weitgehende Unberührtheit der Landschaft  und des Landschaftsbildes stellen wesentliche Faktoren für die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde dar“, so Udo Tiepelmann. Deshalb sei es unabdingbar, sowohl was die Lage als auch die Größe möglicher neuer Windeignungsgebiete angeht, die Interessen der Gemeinde, ihrer Bürger und Gäste gegenüber der „Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim“ offensiv zu vertreten.

 

 

     

Bei Rückfragen  wenden Sie sich bitte an: Gemeinde Wandlitz, Pressestelle, Elisabeth Schulte-Kuhnt

Tel.: 033397 – 66 135, Fax: 033397 – 66 116,

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