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Gewerbesteuer

Kurzinformationen

Die Gewerbesteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern. Sie ist eine Gemeindesteuer und gegenwärtig wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen.

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Die Gewerbesteuer ist gedacht als Gegenleistung des Betriebes für die Aufwendungen, die der Gemeinde durch den Gewerbebetrieb entstehen. Erhoben wird sie nach einer vermuteten Kostenverursachung. Damit sollen die Siedlungsfolgelasten der Gemeinde für die Ansiedlung des Betriebs abgegolten werden. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrags erhoben, der auf sie entfällt. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen obliegt dem Finanzamt. Bemessungsgrundlagen sind bis 1997 der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital, seither nur noch der Gewerbeertrag. Das Finanzamt ermittelt den maßgeblichen Gewerbeertrag aus dem jährlichen Betriebsergebnis und setzt einen Gewerbesteuermessbetrag fest, auf den die Stadt ihren speziellen Hebesatz anwendet.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Weiterführendes

Ansprechpartner