Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen oder Teilen von Erschließungsanlagen erhoben. Ebenso wie bei Straßenausbaubeiträgen, wird der beitragsfähige Aufwand auf die erschlossenen Grundstücke nach dem Verhältnis der Grundstücksfläche verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß und Art berücksichtigt.