Kulturförderung
Kurzinformationen
Die Gemeinde Wandlitz fördert Vereine und Verbände entsprechend der unten aufgeführten Richtlinien. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Wandlitz. Ein Rechtsanspruch des Antragsstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher nicht.
Zur Antragstellung ist das entsprechende Formular ausgefüllt
bis zum 1. November eines jeden Jahres an die
Gemeinde Wandlitz, Hauptamt, Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz zu senden.