Straßenbau und Straßenverwaltung, Grundstückszufahrt
Kurzinformationen
Für Grundstücke, die noch nicht an die öffentliche Straße angeschlossen sind, ist die Errichtung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten am öffentlichen Straßenraum sind durch den zuständigen Straßenbaulastträger zu genehmigen. Die Genehmigung zur Errichtung einer Grundstückszufahrt an Bundes-, Landes und Kreisstraßen erfolgt nur mit Zustimmung des jeweiligen Baulastträgers.