Öffentliche Verkehrsflächen, Sondernutzung
Kurzinformationen
Sondernutzung
Der Gebrauch der öffentlichen Straße ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Die Sondernutzung wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag ist in der Regel schriftlich, spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung beim Ordnungsamt zu stellen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis wird erteilt, soweit es die Örtlichkeit es zulässt.
Für die Erteilung der Sondernutzung werden Gebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben.
Arten der Sondernutzung und Kosten
Zwischen folgenden Sondernutzungen ist zu unterscheiden:
Automaten, Auslagen, Schaukästen, Vitrinen, die in den Straßenraum ragen oder mit der Straße fest verbunden sind: > 5,00 € pro m²/Monat
Mobile und ortsfeste Verkaufsstände (Kioske, Imbissstände, Verkaufswagen, einschließlich Weihnachtsbaumverkauf): > 9,00 € pro m²/Monat
Private Wochenmärkte, Rummel, Jahr- und Spezialmärkte: > 6,00 € pro m²/Monat
Sitzgelegenheiten, Tische und Sonnenschirme einschließlich Schankvorgarten: > 3,00 € pro m²/Monat
Plakatwerbung auf eigenem Träger; pro Ortsteil: > 0,75 € pro Plakat/Tag
Werbung an Lichtmasten; pro Ortsteil maximal 3 Stück: > 10,00 € pro Schild/Monat
Gewerbliche Standorthinweisschilder: > 2,50 € pro m²/Monat
Lagerung von festen Brennstoffen, Baustofflagerung, Bodenaushub und Paletten nach 72 Stunden: > 5,00 € pro m²/Monat
Aufstellung von Containern, Kränen, Bausilos: > 3,00 € pro m²/Monat
Baustelleneinrichtungen (einschließlich Miettoiletten) und Baustellenzufahrten, Bauunterkünfte, Bauwagen, -maschinen, -geräte, -zäune und Gehwegüberfahrten: > 3,00 € pro m²/Monat
Einwurfvorrichtungen wie z.B. Sammelcontainer (Ohne DSD-Container): > 3,00 € pro m²/Monat
Schaustellereinrichtungen, Zirkus: >1,00 € pro m²/Monat
Sonstige Inanspruchnahme von Straßenland: > 3,00 € pro m²/Monat
Die Mindestgebühr pro Sondernutzung mit einer maximalen Nutzungszeit bis zu einem Monat beträgt 15,00 €.
Der Tagessatz beträgt 1/30 des Monatssatzes
keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen:
bauaufsichtlich genehmigte Bauteile, die bis zu einer jeweiligen Tiefe von 0,40 m in Gehwege hineinragen,
Werbeanlagen an der Stätte der Leistungen, die nicht mehr als 0,30 m in den Gehweg hineinragen und nicht auf dem Straßenland stehen oder mit diesem verbunden sind, (Bei Werbeanlagen an der Stätte der Leistung ist eine Fläche von mehr als 2,5 m² unzulässig)
Sonnenschutzdächer über Rad- und Gehwegen ab 3,00 m Höhe und in einem Abstand von 0,50 m von der Bordsteinkante,
Briefkästen und Telefonzellen der Deutschen Bundespost / Telekom, Notrufsäulen, Haltestelleneinrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Anlagen der öffentlichen Versorgung, soweit diese durch Konzessionsvertrag oder sondergesetzliche Regelungen erfasst sind,
das Lagern von sperrigen Abfällen am Tage der Abfuhr, außerhalb der Fahrbahn ohne Behinderung des Fußgänger- und Radverkehrs
Straßenmusikanten,
kommerziell genutzte Anschlagtafeln Litfasssäulen und Normaluhren, soweit sie eine Regelung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erfahren.
Ansprechpartner für die einzelnen Ortsteile:
Ortsteil Wandlitz:
Herr Schilling
Ortsteile Klosterfelde und Schönwalde:
Herr Stern
Ortsteile Lanke und Prenden:
Herr Mandelkow
Ortsteile Basdorf und Schönerlinde:
Herr Bauer
Ortsteile Stolzenhagen und Zerpenschleuse sowie für Plakatierung und Lichtmastwerbung:
Frau Reuter