Immissionsschutz
Kurzinformationen
Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen ist im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden können.
Eine Gefährdung oder Belästigung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn:
die Feuerstelle nur gelegentlich betrieben wird.
als Brennstoff ausschließlich naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Ästen und Reisig genutzt wird.
der Brennstoff luftgetrocknet ist.
die Größe des Feuerhaufens nicht die Maße von
- Durchmesser: 1 m bzw.
- Höhe: 1 m
übersteigt.
das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut von einer Aufsichtsperson überwacht wird. Es muss sichergestellt sein, dass bei starkem Wind und bei starker Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht werden kann.
ein ausreichender Abstand der Feuerstelle zum nächstgelegenen für den Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäude eingehalten wird.
Feuer, die die oben genannten Bedingungen nicht einhalten, sind nicht zulässig.
Die Verbennung sonstiger Abfälle aus Haushaltung und Gärten, insbesondere feuchter pflanzlicher Abfälle im Freien ist verboten.
Ansprechpartner für die einzelnen Ortsteile:
Ortsteil Wandlitz:
Herr Schilling
Ortsteile Klosterfelde und Schönwalde:
Herr Stern
Ortsteile Lanke und Prenden:
Herr Mandelkow
Ortsteile Basdorf und Schönerlinde:
Herr Bauer
Ortsteile Stolzenhagen und Zerpenschleuse:
Frau Reuter