Beglaubigung, Abschrift
Beschreibung
Die Beglaubigung eines Dokuments ist eine amtliche Bestätigung des Übereinstimmens einer Abschrift/Ablichtung mit dem Original. Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Nur das gesamte Dokument (keine Auszüge) darf beglaubigt werden.
Nicht von der Meldestelle beglaubigt werden unter anderem:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Sterbeurkunden
Abschriften der Katasterbücher bzw. Auszüge aus dem Katasterkartenwerk
Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
Testamente
Verträge
ausländische Urkunden