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Beglaubigung, Abschrift

Beschreibung

Die Beglaubigung eines Dokuments ist eine amtliche Bestätigung des Übereinstimmens einer Abschrift/Ablichtung mit dem Original. Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Nur das gesamte Dokument (keine Auszüge) darf beglaubigt werden.

Nicht von der Meldestelle beglaubigt werden unter anderem:

  • Geburtsurkunden

  • Heiratsurkunden

  • Sterbeurkunden

  • Abschriften der Katasterbücher bzw. Auszüge aus dem Katasterkartenwerk

  • Vorsorgevollmachten

  • Patientenverfügungen

  • Testamente

  • Verträge

  • ausländische Urkunden

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren

Ansprechpartner