Sterbefall, beurkunden
Kurzinformationen
Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden.
Sterbefälle im Pflegeheim oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt, Haussterbefälle meist durch Bestattungsunternehmen.
Grundsätzlich ist zu jedem Anliegen ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren, entweder telefonisch oder per Email. Termine können indivuell von Montags bis Freitags vereinbart werden.