Hundehaltung
Kurzinformationen
Seit dem 01.07.2024 ist eine neue Hundehalterverordnung (HundehV) im Land Brandenburg in Kraft getreten.
In dieser wird unter anderem geregelt, dass die Haltung aller Hunde unabhängig von Größe, Gewicht oder Rasse ordnungsbehördlich angezeigt werden muss.
Notwendige Angaben:
- Name und Anschrift des Halters
- Geburtsdatum und Geburtsort des Halters
- Rasse des Hundes
- Alter bzw. Geburtsjahr des Hundes
- Farbe des Hundes
- Transponder Chip-Nr. des Hundes
- Angaben zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Hundes