Gaststättenangelegenheiten
Kurzinformationen
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig zum Verzehr an Ort und Stelle
- Getränke ausschenkt und/oder
- zubereitete Speisen verabreicht,
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Notwendig ist die Anzeige der gewerblichen Tätigkeit im Gewerbeamt (Gewerbeanmeldung).
Bei Alkoholausschank erfolgt eine Zuverlässigkeitsprüfung durch Vorlage
- eines aktuellen Führungszeugnisses
- eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs
- eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung