Reisepass
Beschreibung
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die aus der Bundesrepublik Deutschland aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Ein Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt. Der Passbewerber und gesetzliche Vertreter müssen persönlich erscheinen. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern muss mindestens einer persönlich erscheinen und vom anderen eine schriftliche Zustimmung zur Ausstellung mitbringen.