Wer einen Markt durchführen möchte, benötigt eine Marktfestsetzung. Der notwendige Antrag wird vom zuständigen Ordnungsamt/Gewerbe der Gemeinde ausgegeben und ist dann entsprechend vollständig ausgefüllt und mit den beizufügenden Unterlagen rechtzeitig im zuständigen Ordnungsamt/Gewerbe einzureichen. Seitens des Ordnungsamtes wird nach Prüfung der Unterlagen der Markt ggf. gebührenpflichtig festgesetzt. Ist der Markt festgesetzt, muss er zwingend durchgeführt werden.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
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Anbieter und Warenverzeichnis,
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Lageplan/Aufstellungsplan der Aussteller und Anbieter,
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aktuelles Führungszeugnis des Antragstellers,
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aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers,
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Versicherungsnachweis.
Nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Berechtigungen oder Zustimmungen sowie Grundstücksrechte bleiben von der Marktfestsetzung unberührt und werden durch diese nicht ersetzt.